Ablauf

Anonyme Tafelgeschäfte gegen Barzahlung können gemäß Geldwäschegesetz bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.999,99 € pro Person durchgeführt werden.

 

Bei höheren Kaufbeträgen ist eine Identitätsfeststellung gesetzlich vorgeschrieben. Bitte vereinbaren Sie direkt mit uns einen Termin für Ihr geplantes Bargeschäft.

 

Bei dem Ersttermin vereinbaren wir was gekauft werden soll:

Sie können aus unserem Sortiment aus Edelmetallen, wie Silber, Gold, Platin und Diamanten wählen.

Der Kaufpreis wird fixiert und direkt bezahlt. Ihre Bezahlung wird quittiert. Die Zahlungsbestätigung dient später als Aushändigungsbeleg - optional können Sie ein zusätzliches Kennwort vereinbaren.

 

Sobald die von Ihnen gewünschten Barren, Münzen oder Brillanten  geliefert wurden, vereinbaren wir mit Ihnen einen Übergabetermin zur Vollendung Ihres Tafelgeschäftes.

 

Die für Tafelgeschäfte geltenden Preise werden alle 5 Minuten an den aktuellen Edelmetallkursen angeglichen, um Ihnen stets faire, marktgerechte Konditionen anzubieten.

Ab 2.000 € weiterhin eingeschränkt anonymes Tafelgeschäft möglich

Zwar sind Edelmetallhändler verpflichtet ab 2.000 € den Kunden zu identifizieren und das Tafelgeschäft zu dokumentieren, allerdings ist der Edelmetallkauf gegenüber Behörden / staatlichen Kontrollinstanzen zunächst einmal weiterhin anonym.

 

Edelmetallhändler müssen nur eine Meldung machen, wenn ein konkreter Verdacht zur Geldwäsche besteht. Das bloße Bezahlen eines größeren Geldbetrages jenseits der 2.000 € stellt aber keinen Grund für einen meldepflichtigen Verdacht dar.

 

Ohne einen solchen konkreten Verdacht, ist der Edelmetallhändler lediglich verpflichtet, die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Eine Einsicht muss nur dann gewährt werden, wenn eine dazu befugte staatliche Kontrollinstanz dies verlangt.

Es ist also durchaus möglich für 10.000 oder 30.000 € Edelmetalle bar zu kaufen und gegenüber Dritten anonym zu bleiben – mit Ausnahme des Edelmetallhändlers.